Das Leben ist kein Rechtsproblem von Ulrich Bantelmann
Das soziale Miteinander von Menschen bringt es zwangläufig mit sich, dass es Streit gibt. Streiten ist grundsätzlich nichts Schlimmes; ein Streit klärt einfach nur Standpunkte und Meinungen. Aber oft endet er mit Beleidigungen, Machtkämpfen und schlimmstenfalls körperlichen Auseinandersetzungen.
Viel zu häufig landen Streitigkeiten vor den Gerichten in der irrigen Vorstellung, der Richter würde mit seiner Entscheidung die für die jeweilige Seite richtige Lösung für den Streit finden.
Das Leben allerdings ist kein Rechtsproblem.
Die Erfahrung lehrt, dass ein Streit meist als Folge von Missverständnissen, fehlenden Informationen und / oder falscher Interpretation einer Sachlage entsteht.
Dies zu klären ist jedoch nicht die Aufgabe unserer Justiz, die auch deshalb diese Ursachen nicht beheben kann. Bei den wenigsten Rechtstreitigkeiten geht es um reine Rechtsfragen - aber nur zur Klärung dieser ist unsere Justiz da.
Die übrigen Streitigkeiten finden nur dann eine für alle Streitbeteiligte gute und nachhaltige Lösung, wenn die Streitenden die Lösung ihres Streits nicht an Dritte, wie die Richter, übertragen, sondern selbst und gemeinsam eine Lösung finden. Dazu allerdings müssen sie einander wirklich zuhören und gegenseitig verstehen lernen.
D. Frey schrieb einmal: " Nicht der Streit ist das Problem, sondern wie man ihn austrägt."
Es geht darum, wie man streitet, aber nur wenige von uns haben gelernt, mit Wertschätzung und Achtung dem anderen gegenüber oder gar unter Beachtung von Regeln zu streiten.
Hier gibt die Mediation den Streitenden ein Verfahren an die Hand, dieses Ziel zu erreichen.
Dazu muss keine der Parteien zu Gericht gehen, denn gut ausgebildete Mediatoren stehen außerhalb der Gerichte zur Verfügung.
Das Mediationsverfahren ist ein freiwilliges und vertrauliches Verfahren, bei dem sich die Streitenden mit einem Mediator auch kurzfristig treffen können. Jede der streitenden Parteien erhält nach vorher klar abgesprochenen Regeln die Möglichkeit, dem Mediator den Streit aus seiner Sicht darzustellen.
Der Mediator hilft dabei den Streitenden, sich klar auszudrücken. Dabei ist es hilfreich, wenn, anders als im Gerichtsverfahren, der Mediator ohne große Vorkenntnisse des Streits tätig wird. Denn dadurch, dass der Mediator erst durch eigenes Nachfragen den eigentlichen Konflikt der Streitenden in diesem Gespräch erfährt, hilft er den Streitenden, ihren Konflikt selbst umfassender zu erkennen. Erfahrungsgemäß werden allein schon dadurch viele Streitlösungen offenbart.
Anders als im Gerichtsverfahren halten die Streitenden und nicht der Richter in einem Mediationsverfahren die "Zügel" in der Hand. Die Streitenden können jederzeit selbst entscheiden, ob sie das Mediationsverfahren fortsetzen wollen. Sie entscheiden ebenso eigenverantwortlich, welche der sich im Rahmen der Gespräche anbietenden Lösungen für sie die geeignetste ist. Der neutrale und allparteiliche Mediator trifft grundsätzlich keinerlei Entscheidungen, sondern hilft den Streitenden wertschätzend und mit gegenseitiger Achtung, wieder miteinander ins Gespräch zu kommen, damit die Streitenden auf diesem Wege eine eigene gute Lösung für ihren Streit finden können.
Diese Methode der Streitlösung ist nicht etwa neu. Sie hat sich über Jahrhunderte hinweg immer wieder bewährt. Der Westfälische Frieden wurde durch Mediation beendet, wie im Saal von Münster nachzulesen ist.
Auch das Camp David Abkommen zwischen den Ägyptern und den Israelis wurde durch Mediation erreicht. In den 70er Jahren wurde die Methode von der Friedensbewegung aufgenommen. In den Schulen, Kindergärten und psychosozialen Einrichtungen und Berufen ist sie als "Gewaltfreie Kommunikation" längst bekannt.
Derzeit arbeitet eine Expertengruppe beim Bundesjustizministerium daran, ein Mediationsgesetz zur Förderung der außergerichtlichen Mediation zu entwerfen. Der erste Referentenentwurf liegt bereits vor. In Niedersachsen gibt es schon seit vielen Jahren an einigen Gerichten Projekte, in denen erfolgreich Rechtsstreitigkeiten durch richterliche Mediationen gelöst werden.
Eine im Wege der Mediation erzielte Vereinbarung gilt in Niedersachsen sogar als Titel, sofern sie bei einem Mediator, der als Gütestelle zugelassen ist, geschlossen wurde. Die Vereinbarung wird damit gleich einem Urteil behandelt.
Fachbeitrag erstellt für das Bistum Hildesheim
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