Antrag auf Mitgliedschaft
Gemäß §3 der Satzung:(1) Ordentliches Mitglied des Verbands kann jede natürliche und juristische Person oder deren Einrichtungen sein, die als Gütestelle im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung anerkannt sind oder auf Antrag jede natürliche Person, die die Voraussetzungen zur Anerkennung als Gütestelle erfüllt.
(2) Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zu den Zielen des Verbandes bekennt und diese durch seine Beiträge fördern will. Fördermitglieder haben kein Wahlrecht und keinen Anspruch auf Serviceleistungen des Verbandes.
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Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder wurde auf der Mitgliederversammlung am 10.September 2010 festgelegt auf 100,- (einhundert) Euro im Jahr.
