Wie funktioniert ein Güteverfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle?
Die meisten Gütestellen werden von Juristen, Sachverständigen oder Psychologen betrieben. Der Bundesverband der Gütestellen hilft, eine geeignete Gütestelle zu finden.
In der Regel wird die Gütestelle entweder von
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einer Partei angesprochen und die Gütestelle oder die Partei sprechen danach die andere(n) Partei(en) an oder
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es wurde vertraglich eine Mediations- oder Gütestellenklausel vereinbart oder
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die Parteien bzw. ihre Rechtsvertreter sprechen die Gütestelle gemeinsam an.
Bereits durch den einseitigen Antrag einer Partei wird die Verjährung gehemmt.
Erst wenn alle Parteien der Verfahrens- und Gebührenordnung zugestimmt haben, wird das Güteverfahren durchgeführt. Sollte das Güteverfahren nicht durchgeführt werden, weil eine Partei nicht zustimmt, fallen nur sehr geringe Kosten an.
Das Güteverfahren und die eingesetzte Methodik werden in der Verfahrensordnung beschrieben.
Das Güteverfahren ist nicht öffentlich. Die Gütestelle betrachtet alle erhaltenen Informationen als vertraulich. Die Gütestelle leitet das Verfahren und hilft den Parteien, eine Lösung zu erarbeiten, mit der alle leben können. Wenn es die Gütestelle für zielführend ansieht, wird mit den Parteien in getrennten und streng vertraulichen Sitzungen verhandelt. Wenn es zu einer Einigung kommt, kann diese Einigung in einer Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Diese Vereinbarung kann auf Wunsch für vollstreckbar erklärt werden.
